AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Einleitung
Mit der Buchung unserer Hüpfburg und der Annahme dieses Mietvertrages erklären Sie sich mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Diese regeln die Bedingungen für die Anmietung der Hüpfburg sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien – des Vermieters und des Mieters. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Nutzung der Mietgeräte zu gewährleisten.
Die AGB gelten für sämtliche Mietverhältnisse, die mit uns, Murat Erat Hobbferles Hüpfburg Verleih, abgeschlossen werden.
(1) Mietgegenstand und -Bedingungen
Der Mieter mietet von Vermieter Murat Erat Hobbferles Hüpfburg Verleih ein aufblasbares Spielgerät sowie das dazugehörige Zubehör. Der Mietgegenstand umfasst:
- Aufblasbares Spielgerät
- Gebläse zur Inbetriebnahme
- Unterlegplanen
- Zusätzliches Zubehör, z. B. Befestigungsmaterial und Transporttasche
(2) Zertifizierung und Sicherheit
Die Hüpfburg entspricht den Sicherheitsanforderungen der Norm NEN-EN 14960, die für die Konstruktion, Prüfung und Wartung von Hüpfburgen und ähnlichen aufblasbaren Spielgeräten gilt. Sie ist von einer anerkannten Prüfstelle zertifiziert und für den sicheren Gebrauch bei öffentlichen oder gewerblichen Veranstaltungen zugelassen. Eine Kopie des Zertifikats kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
(3) Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Hüpfburg an den Mieter und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes. Die Mietdauer und die genauen Zeiten der Abholung und Rückgabe sind vorab zwischen dem Mieter und dem Vermieter zu vereinbaren.
(4) Nutzung des Mietgegenstands
- Die Hüpfburg darf nur im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften und den Gebrauchshinweisen genutzt werden, die in diesen AGB sowie in den beigefügten Anleitungen beschrieben sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, nämlich als Spielgerät für Kinder (maximale Anzahl der Benutzer: 10 Personen, maximaler Benutzeralter: 12 Jahre, maximale Größe: 1,60 m).
- Die Nutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
(5) Pflichten des Mieters
- Der Mieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufstellung und Nutzung der Hüpfburg.
- Es ist darauf zu achten, dass der Boden eben und stabil ist, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
- Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und dass während des Betriebs alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.
- Die Hüpfburg darf nicht bei schlechtem Wetter (z. B. bei starkem Regen oder Gewitter) betrieben werden.
(6) Auf- und Abbau
- Der Mieter ist verantwortlich für den Auf- und Abbau der Hüpfburg, es sei denn, der Vermieter übernimmt diesen Service gegen eine zusätzliche Gebühr.
- Der Auf- und Abbau muss unter der Aufsicht von mindestens zwei Erwachsenen erfolgen.
(7)Haftung und Verantwortung
(1) Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch der Hüpfburg und des Zubehörs entstehen können.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen.
(3) Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
(4) Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt.
(5) Schäden durch Witterungseinflüsse: Falls die Hüpfburg und die Mietgegenstände dem Regen ausgesetzt werden und dadurch Schäden oder zusätzlicher Aufwand entstehen (z. B. Trocknen, Absaugen von Wasser), werden dem Mieter die entstandenen Kosten für die Instandhaltung in Rechnung gestellt. Diese können Trocknungstage, Hallenmieten, Stromkosten, wiederholte Auf- und Abbauvorgänge sowie Fahrt- und Transportkosten umfassen.
(8)Gebrauchs- und Sicherheitshinweise
(1) Unsere Hüpfburg ist nach DIN EN 14960 für öffentliche oder gewerbliche Veranstaltungen zugelassen.
(2) Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden.
(3) Benutzung auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
(4) Die Aufsichtspflicht umfasst, dass Kinder nicht zusammenstoßen, nicht aus der Hüpfburg fallen und nicht an den Seiten herumklettern.
(5) Das Tragen von Schuhen oder Brillen in der Hüpfburg ist untersagt.
(6) Scharfe und heiße Gegenstände sind von der Hüpfburg fernzuhalten.
(7) Speisen, Getränke, Süßigkeiten, Kaugummi oder Speiseeis dürfen nicht in die Hüpfburg mitgenommen werden.
(8) Rauchen sowie der Genuss von Alkohol oder Drogen vor oder während der Nutzung der Hüpfburg ist untersagt.
(9) Ringen, Stoßen oder Klettern auf den Außenwänden der Hüpfburg ist nicht gestattet.
(10) Die Hüpfburg darf bei Starkregen oder Gewitter nicht genutzt werden. Das Gebläse ist vom Strom zu trennen, die Hüpfburg ist abzudecken.
(11) Bei Regen ist die Hüpfburg schnell über die Hälfte zusammenzulegen, sodass die Unterseite nach oben zeigt, um den Innenraum zu schützen.
(12) Bei einem Druckverlust muss die Hüpfburg sofort geräumt werden.
(13) Der Zugang ist nur für Kinder ab 6 Jahren oder unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
(14) Maximales Lebensalter: 12 Jahre, maximale Größe: 1,60 m, maximale Benutzerzahl: 10 Personen gleichzeitig (max. Belastbarkeit: 550 kg).
(15) Die Hüpfburg darf nicht auf unebenem Boden aufgestellt werden. Geeignet sind Rasenflächen, Asphalt, Pflastersteine oder Kunstrasen.
(9) Nichtverfügbarkeit der Hüpfburg & Haftungsausschluss
(1) Falls die gebuchte Hüpfburg aufgrund eines Defekts, Diebstahls oder eines nicht vorhersehbaren Schadens (z. B. Wasserschaden) nicht zur Verfügung steht und keine Ersatzhüpfburg bereitgestellt werden kann, wird der Mietvertrag aufgehoben. Der Mieter erhält in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück.
(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für darüberhinausgehende Schäden oder Kosten, die dem Mieter durch die Nichtverfügbarkeit der Hüpfburg entstehen (z. B. entgangene Einnahmen, ausgefallene Feiern oder zusätzliche Aufwendungen)
(10) Höhere Gewalt
(1) Sollte die Erfüllung des Mietvertrags durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare technische Defekte) unmöglich werden, entfällt die Verpflichtung des Vermieters zur Bereitstellung der Hüpfburg. In diesem Fall wird der Mietvertrag aufgehoben und der Mieter erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen nicht.
(11) Rückgabe
(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg inkl. Zubehör zum Mietende ordnungsgemäß verpackt, schadlos und vollständig zurückzugeben.
(2) Nach der Benutzung muss die Hüpfburg gereinigt werden. Eine Reinigung kann durch einen normalen Haushaltsstaubsauger oder Luftgebläse erfolgen. Flecken sind mit weichen Putzlappen oder Schwämmen und ausschließlich mit Wasser und Seife zu entfernen. Chemische oder alkoholische Reiniger sind verboten.
(3) Die Reinigung muss fotografisch (mit Handy) dokumentiert und bei Rückgabe nachgewiesen werden.
(4) Sollte die Hüpfburg außerordentlich verschmutzt zurückgegeben werden, kann eine Reinigungspauschale in Rechnung gestellt werden.
(5) Wenn die Hüpfburg nass zurückgegeben wird, werden dem Mieter 100 € von der Kaution abgezogen, sowie zusätzlich 25 € für die Bodenplane. Zusätzlich werden die entstandenen Mehrkosten für Reinigung, Trocknung und Schäden in Rechnung gestellt, um die Hüpfburg wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
(12) Selbstabholung
- Die Abholung, Rückgabe und Betreuung der Eventmodule erfolgt durch den Mieter.
(2) Ein Ausweisdokument muss bei der Abholung vorgelegt werden.
(3) Die Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren.
(4) Nach der Nutzung müssen sämtliche Geräte besenrein und ordnungsgemäß verpackt abgegeben werden. Die Hüpfburg muss darüber hinaus frei von Flecken sein. Rückstände wie Konfetti, Grashalme, Kinderschminke oder Sand dürfen nicht in der Hüpfburg verbleiben.
(5) Bei Rückgabe muss die Hüpfburg trocken und gereinigt sein. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Kaution einbehalten, bis die Hüpfburg gereinigt und auf Beschädigungen geprüft wurde.
(13) Stornierung und Rücktritt
- Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: keine Kosten
- Bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 20% der Mietkosten
- Bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 40% der Mietkosten
Wetter-Storno: Bei kurzfristiger Regenvorhersage können Sie kostenlos stornieren. Sobald die Hüpfburg abgeholt oder bei Ihnen angekommen ist und es beginnt zu regnen, ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
(14) Preise und Reservierung
- Tagesmiete unter der Woche (Montag - Donnerstag): optional €
- Wochenendmiete (Freitag - Sonntag und Feiertage): optional €
- Wochenendmiete am Stück (Freitag - Sonntag): optional €
- Kaution: 250 € (bar bei Abholung)
- Lieferung bis Haustür:
- Umkreis 10 km: 15 €
- Umkreis 20 km: 30 €
- Umkreis 30 km: 45 €
- Auf- und Abbau inkl. Einweisung: 49,90 €
- Endreinigung: mindestens 30 € (je nach Zustand der Hüpfburg)
(15) Zahlung
(1) Der Mietpreis ist bei Abholung durch den Mieter in bar und passend, inklusive der Kaution, zu entrichten oder vor der Aufstellung per Banküberweisung zu zahlen.
(2) Die Kaution wird nach Überprüfung des Mietobjekts zurückerstattet.
(16) Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(17) Zusätzliche Hinweise für den Mieter
- Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Hüpfburg unter sicheren und stabilen Bedingungen aufgestellt wird.
- Verlängerungskabel und Kabeltrommeln sind nicht Bestandteil des Equipments.